Wie schon bereits bekannt, durfte Karl Keil in Unna
beim Aces on Ice aufgrund von Lizenzproblemen nicht an den Start gehen.
Sportkommissar Engelbert Wippermann nahm zu dieser Situation Stellung
und erklärte sein Handeln:
"Karl Keil fährt mit einer Lizenz der Schweizer Förderation. Ein
Fahrer mit einer nicht vom DMSB ausgestellten Lizenz muss für jedes Rennen
die Startgenehmigung seiner Förderation vorlegen. Als Sportkommissar war ich für die Überwachung der Einhaltung der Sportgesetzte verantwortlich und konnte gar nicht anders handeln."
Auszug aus dem DMSB-Handbuch 053.1 Einreichung der Nennungen Nennungen sind schriftlich oder fernschriftlich, in der Regel unter Benutzung des offiziellen Nennformulares des DMSB oder des Veranstalters, an den jeweiligen Veranstalter einzusenden. Nennungen müssen u. a. Namen und Adresse des Fahrers/Beifahrers und ggf. Bewerbers sowie die Nummern der Fahrer-/Beifahrer-Lizenzen und ggf. Bewerber-Lizenz enthalten. Nennungen müssen vom Fahrer/Beifahrer sowie ggf. Bewerber bzw. seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Bei Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift des/der gesetzl. Vertreter(s) sowie seine/ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit eines volljährigen, bevollmächtigten Vertreters erforderlich. Bei international oder europa-offen ausgeschriebenen Klassen müssen Nennungen von Lizenznehmern (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) anderer Föderationen den Genehmigungsvermerk der für sie zuständigen FMN tragen, es sei denn, Bewerber und/ oder Fahrer/Beifahrer sind im Besitz einer separaten Einzelstartgenehmigung für diese Veranstaltung oder einer Dauerstartgenehmigung der betreffenden FMN (in diesen Fällen ist die Einbehaltung der Einzelstartgenehmigung bzw. einer Kopie der Dauerstartgenehmigung notwendig). Fehlt der Vermerk der zuständigen FMN und kann eine Startgenehmigung bis spätestens zur Abnahme nicht vorgelegt werden, ist ein Start keinesfalls möglich. Unvollständig ausgefüllte bzw. formlos schriftlich oder fernschriftlich eingereichte Nennungen müssen vor Ort vom Fahrer/ Beifahrer ergänzt bzw. auf ein offizielles Nennformular übertragen werden. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Bewerber, Fahrer/Beifahrer den Bedingungen dieser Ausschreibung sowie allen von der Rennleitung oder dem Sportkommissar/Schiedsrichter ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Im Nennformular darf jeweils nur ein Bewerber namhaft gemacht werden. |